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Ohne Angabe von Gründen
Sonderkündigungsrecht
In Zweifamilienhäusern oder Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung, wo Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/915409.ohne-angabe-von-gruenden.html
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