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Es gelten feste Fristen

Leserfrage zur Betriebskostenabrechnung

In der Betriebskostenabrechnung für 2012 hat meine Hausverwaltung mir geschrieben: Die Abrechnung gilt als anerkannt, wenn ihr innerhalb von vier Wochen nicht widersprochen wird. Ist das so? Tina D., Berlin Nein! Der Mieter hat ein Recht auf Widerspruch zu bzw. auf Einwendung gegen eine Betriebskostenabrechnung bis zum Ende des 12 Monats nach deren Zugang bei ihm. Dieses Recht kan...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/915413.es-gelten-feste-fristen.html

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