Hessen zieht vor Bundesverwaltungsgericht

Sonntagsarbeit zulässig oder unzulässig?

In Hessens Call-Centern und Videotheken ist Sonntagsarbeit erlaubt. Die Regelung ähnelt der anderer Länder, wurde aber vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gekippt. Dagegen wehrt sich das Land. Nun muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit weitreichenden Regelungen von Bundesländern zur Sonntagsarbeit befassen.

Das Land Hessen legte Revision gegen ein Urteil des VGH ein, nach dem die Landeserlaubnis für Sonntagsarbeit in Call-Centern, Brauereien, Bibliotheken und Videotheken rechtswidrig ist.

In dem Rechtsstreit geht es um die seit 2011 gültige Bedarfsgewerbeverordnung des Landes Hessen. Eine ähnliche Regelung gibt es in anderen Bundesländern. Gegen die hessische Verordnung hatten die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Dekanate der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geklagt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied am 12. September 2013 (Az. 8 C 1776/12 N), dass die Verordnung in weiten Teilen ungültig sei. Wegen der »grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache« wurde Revision zugelassen.

Die umstrittene hessische...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.