Rentenanspruch mittels Pflegetagebuch

LSG-Urteil: Bei Angehörigenpflege gilt individueller Hilfebedarf

Pflegende Angehörige können sich mit Hilfe eines Pflegetagebuchs Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. Voraussetzung hierfür ist, dass sie einen individuellen Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden pro Woche nachweisen können, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem Urteil vom 26. September 2013 (Az. L 1 KR 72/11).

Nach den gesetzlichen Bestimmungen können pflegende, nicht erwerbsmäßig tätige Angehörige eine Rentenversicherungspflicht für ihre Pflegetätigkeit feststellen lassen. Dazu muss der wöchentliche Pflegeaufwand mindestens 14 Stunden betragen und darf 30 Wochenstunden nicht übersteigen. Der Pflegebedürftige muss zudem Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung haben. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt dann die Pflegekasse.

Im konkreten Fall hatte eine 62-jährige Frau ihre mittlerweile verstorbene Schwiegermutter ge...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.