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Welche Ausnahme gibt es statt »Rente mit 67«?

Tipp: Rentenversicherung Mitteldeutschland

Trotz schrittweiser Anhebung der Altersgrenze muss auch künftig nicht jeder bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Versicherte mit 45 Arbeitsjahren können auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/915421.welche-ausnahme-gibt-es-statt-rente-mit.html

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