Mindestlohn länger niedrig

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Öffentliche Aufträge sind in Brandenburg im Januar noch zu haben, wenn die Beschäftigten acht Euro Stundenlohn erhalten. Die Erhöhung des Mindestlohns um 50 Cent verzögert sich.

Ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 8,50 Euro kommt - wenn überhaupt - möglicherweise erst 2016. Bereits fest eingeplant war eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in Brandenburg. Ab 1. Januar 2014 sollte dies Bedingung für öffentliche Aufträge sein. Wer seinen Beschäftigten nicht wenigstens diese Summe zahlt, sollte keine Aufträge vom Staat erhalten. Doch nun gilt die Marke von acht Euro länger. Die Erhöhung um 50 Cent verzögert sich.

Bevor der Landtag das Vergabegesetz entsprechend ändert, soll es noch eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände geben. Das erläuterte SPD-Fraktionschef Klaus Ness am Dienstag. Frühestens im Januar kann der Landtag dann den ...


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