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Die Kehrtwende des Justizministers

In Bayern werden Flüchtlinge künftig nicht mehr in Justizvollzugsanstalten inhaftiert

Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass Abschiebehäftlinge nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden dürfen. Für Bayern ergab sich Handlungsbedarf.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/915601.die-kehrtwende-des-justizministers.html

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