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Die Kehrtwende des Justizministers
In Bayern werden Flüchtlinge künftig nicht mehr in Justizvollzugsanstalten inhaftiert
Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass Abschiebehäftlinge nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden dürfen. Für Bayern ergab sich Handlungsbedarf.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/915601.die-kehrtwende-des-justizministers.html
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