Weniger Geld bei schlechter Arbeit

Urteil zum Winterdienst

Wie an dieser Stelle am 28. November 2012 bereits angekündigt, hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz mit der Frage auseinander gesetzt, ob es sich bei Winterdienstverträgen um Werk- oder Dienstverträge handelt.

Der Bundesgerichtshof stellte im Urteil vom 6. Juni 2013 (Az. VII ZR 355/12) eindeutig fest, dass es sich bei Winterdienstverträgen um Werkverträge handelt. Somit kann bei einer ausgebliebenen oder schlecht durchgeführten Beräumung das Entgelt anteilig gekürzt werden.

Es handelt sich bei der täglich wiederkehrenden Verpflichtung der Winterdienstunternehmen, die Witterungslage zu beobachten und gegebenenfalls vorhandenen Schnee und/oder Eis zu beseitigen, um eine Tätigkeit, bei der der tatsächliche ...


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