Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Bei Folgeschäden haftet Bauamt
Sanierung und Umbau verweigert
Verweigert die Baubehörde zu Unrecht einem Bauherrn die Genehmigung für Sanierung und Umbau eines Gebäudes, haftet sie für die entstandenen Schäden. Verluste an Mieteinnahmen als auch - nach Rücktritt eines Käufers - der Schaden durch eine Preisabsenkung können gefordert werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/916191.bei-folgeschaeden-haftet-bauamt.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.