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Bei Folgeschäden haftet Bauamt

Sanierung und Umbau verweigert

Verweigert die Baubehörde zu Unrecht einem Bauherrn die Genehmigung für Sanierung und Umbau eines Gebäudes, haftet sie für die entstandenen Schäden. Verluste an Mieteinnahmen als auch - nach Rücktritt eines Käufers - der Schaden durch eine Preisabsenkung können gefordert werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/916191.bei-folgeschaeden-haftet-bauamt.html

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