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Totalumzug fällt aus

Was der Koalitionsvertrag zu Berlin zu sagen hat

  • Stephan Fischer
  • Lesedauer: 1 Min.

»Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum.« Die zwei Zeilen auf Seite 153 des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD bedeuten, dass auch weiterhin jedes Bundesministerium einen weiteren Dienstsitz in der jeweils anderen Stadt behalten wird. Derzeit haben neun Ministerien inklusive des Kanzleramts ihren Hauptsitz in Berlin, sechs dagegen in Bonn. Den Hauptstadtfinanzierungsvertrag für Berlin, der 2017 ausläuft und zum Beispiel die Bezahlung von Polizeieinsätzen bei Staatsbesuchen regelt, will die Koalition »langfristig ausgestalten« und mit dem Land einen Folgevertrag aushandeln. Den Neubau des Berliner Schlosses bewerten die Koalitionäre als »zentralen städtebaulichen Ankerpunkt«, der Bund will die Stiftung Berliner Schloss/Humboldtforum »bei ihrem Werben um Spenden weiter unterstützen«. Des Weiteren »wird die Koalition die Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes begleiten und dafür in der Finanzplanung rechtzeitig die erforderlichen Mittel etatisieren.« Außerdem soll die Arbeit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz »gestärkt« und die Stiftung Preußische Gärten und Kulturbesitz »weiter unterstützt« werden.

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