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Zusatzbeitrag bleibt

»Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt, der Arbeitgeberanteil damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen erheben im Wettbewerb den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen. Der heute vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkt...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/916431.zusatzbeitrag-bleibt.html

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