Wer muss aktiv werden, was ist zu tun?

SEPA: Tipps für Immobilienbesitzer

Die Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auf das EU-einheitliche System SEPA betrifft auch die Besitzer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen - aber nicht alle und nicht alle gleich.

Was bringt SEPA?
Ab 1. Februar 2014 ist SEPA verbindlich, nur Verbraucher dürfen noch bis 31. Januar 2016 mit Kontonummer und Bankleitzahl überweisen. Ganz neue Regeln gelten künftig für den Bankeinzug. Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum informiert, wer von der Immobilienbesitzern aktiv werden muss und was zu tun ist.

Welche Vermieter müssen aktiv werden?
Wer sein Haus oder Eigentumswohnung vermietet, bekommt Stress, wenn er seine Immobilie selbst verwaltet und die Miete per Bankeinzug kassiert. Er muss auf das SEPA-Einzugsverfahren umstellen. Wem das zu viel Aufwand ist, kann überlegen, ob er auf die Vorteile des Einzugsverfahrens ganz verzichten will.

Alle anderen Vermieter müssen nur den Mietern ihre neuen Kontodaten mitteilen. Diese erfahren sie von ihrer Bank, die auch die anderen Umstellungen übernimmt.

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