NSU-Verfahren: Aktenherausgabe verlangt

Nebenkläger haben die Nase voll von der Verschleierungstaktik des Verfassungsschutzes

Hitzige Debatten im NSU-Prozess: Vertreter der Nebenkläger haben dem Gericht mangelnden Aufklärungswillen vorgeworfen. Es geht um die Rolle eines Ex-Verfassungsschützers im Fall Yozgat.

Der gestrige Dienstag war der 63. Verhandlungstag des Oberlandesgerichts in München gegen Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorgruppierung namens Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Erneut als Zeuge geladen war der ehemalige V-Mann-Führer des hessischen Verfassungsschutzes Andreas Temme. Am 6. April 2006 saß er exakt zu jenem Zeitpunkt in dem Kasseler Internetcafé, als dessen Betreiber, Halit Yozgat, erschossen wurde. Mörder, so sagt die Anklage, waren die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Doch der Verfassungsschützer, der sich in ein Flirtportal eingeloggt hatte, beteuert hartnäckig, nichts Auffälliges gesehen oder gehört zu haben.

Temmes Anwesenheit in dem Laden ist Anlass für Spekulationen, zumal er sich nicht als Zeuge bei der Polizei meldete. Als sein Name dennoch ermittelt worden war und man wusste, dass der Beamte zumindest einen rechtsextremistischen V-Mann mit Beziehungen...


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