In Brandenburg steht es neunzehn zu neun

Wie definiert man ein Opfer rechter Gewalt? Behörden, Initiativen und Wissenschaftler prüfen die Statistiken

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Noch immer klafft zwischen offiziellen und zivilgesellschaftlich erarbeiteten »Opferlisten« zu extrem rechter Gewalt eine riesige Lücke. Taten etwa gegen Obdachlose werden oft nicht als politisch erkannt.

Vier kreisfreie Städte hat das Land Brandenburg sowie 14 Landkreise. Und fast jede dieser Gebietseinheiten hat seit 1990 mindestens ein Todesopfer extrem rechter Gewalt gesehen. Eine Ausnahme machen nur der Elbe-Elster-Kreis und das Havelland - so zumindest die Bilanz, die der Verein »Opferperspektive« aktuell zieht. Insgesamt sind demnach seit 1990 alleine in Brandenburg 28 Menschen ums Leben gebracht worden, weil sie anderen Menschen nicht gefielen; hinzu kommt noch eine Handvoll Verdachtsfälle. Doch offiziell tauchen viele dieser Fälle nicht auf. Polizeiliche Statistiken kommen in Brandenburg für denselben Zeitraum nur auf neun Todesopfer.

Fast ebenso krass stellt sich die bundesweite Diskrepanz zwischen offiziell und ehrenamtlich ermittelten Opferzahlen dar: Während die Polizeistatistiken »nur« 63 Todesopfer ausweisen, zählten »Tagesspiegel« und »Zeit« bereits 2012 genau 149 Fälle, mittlerweile weist die auch auf Material ...


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