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Wenn BAföG-Leistungen den Bedarf decken

Kindesunterhalt

Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann, auch wenn diese zum Teil als Darlehn gewährt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/917643.wenn-bafoeg-leistungen-den-bedarf-decken.html

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