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Wenn BAföG-Leistungen den Bedarf decken
Kindesunterhalt
Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann, auch wenn diese zum Teil als Darlehn gewährt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/917643.wenn-bafoeg-leistungen-den-bedarf-decken.html
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