Tischler in Erziehungszeit wollte studieren - abgelehnt
Ein kurioser Fall
Erziehungszeit alleine qualifiziert einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier zufolge nicht für ein Studium der Erziehungswissenschaften.
Ein ausgebildeter Tischler, der sich momentan Vollzeit um zwei Kinder kümmert, sei daher zu Recht von der Uni Trier nicht zum Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaften zugelassen worden, so urteilte das Verwaltungsgericht Trier am 12. November 2013 (Az. 5 K 692/13.TR).
Ein Anspruch auf Zulassung zum Universitäts...
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