Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Verfügungsverzicht kann Geld retten
Hartz-IV-Empfänger: Anspruch auf »Schonvermögen« für Altersvorsorge
Wer eine Renten- oder Kapitallebensversicherung besitzt und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen muss, sollte sich noch vor dem Gang zum Jobcenter bei seinem Versicherer melden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/917659.verfuegungsverzicht-kann-geld-retten.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.