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Verfügungsverzicht kann Geld retten

Hartz-IV-Empfänger: Anspruch auf »Schonvermögen« für Altersvorsorge

Wer eine Renten- oder Kapitallebensversicherung besitzt und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen muss, sollte sich noch vor dem Gang zum Jobcenter bei seinem Versicherer melden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/917659.verfuegungsverzicht-kann-geld-retten.html

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