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Filmen nur ausnahmsweise erlaubt

Göttinger Verwaltungsgericht schiebt Videoüberwachung von Demonstrationen durch die niedersächsische Polizei einen Riegel vor

Theorie und Praxis liegen auch bei der Polizei oft weit auseinander, besonders wenn es um die Frage geht, was sie darf und was nicht. Das Abfilmen einer Demonstration in Göttingen gehörte nicht dazu.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/917835.filmen-nur-ausnahmsweise-erlaubt.html

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