Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Filmen nur ausnahmsweise erlaubt
Göttinger Verwaltungsgericht schiebt Videoüberwachung von Demonstrationen durch die niedersächsische Polizei einen Riegel vor
Theorie und Praxis liegen auch bei der Polizei oft weit auseinander, besonders wenn es um die Frage geht, was sie darf und was nicht. Das Abfilmen einer Demonstration in Göttingen gehörte nicht dazu.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/917835.filmen-nur-ausnahmsweise-erlaubt.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.