Strom zurecht abgestellt

BGH stützt Energiekonzern gegen widerständigen Kunden

Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch die Klage eines RWE-Kunden gegen eine Stromsperrung abgewiesen. Damit dürfen Energieunternehmen säumigen Zahlern auch künftig den Strom abstellen.

Stromsperrungen sind bei umstrittenen Rechnungen weiterhin rechtmäßig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch und wies damit die Klage eines RWE-Kunden ab. Die Richter hoben hervor, dies gelte insbesondere dann, wenn der Kunde im Streit über Preiserhöhungen die Zahlung des vertraglich vereinbarten Anfangspreises verweigere. (Az. VIII ZR 41/13)

Damit bestätigte der BGH die beiden Vorinstanzen. Hintergrund der Klage waren Preiserhöhungen des RWE-Konzerns. Der RWE-Kunde hatte aus Protest 2008 seine Zahlungen eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt war der Schreibwarenhändler mit rund 1300 Euro im Rückstand. RWE schickte Mahnungen und stellte den Strom im April 2009 schließlich ab.

Nach Meinung des Kunden war diese Sperrung rechtswidrig. RWE habe sich nicht an den vereinbarten Tarif gehalten, sondern den Strompreis einfach erhöht und wolle diesen durch die Sperrung durchsetzen, sagte der 57-jährige Kläger, der anonym...


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