Gleichheit in der EU? Gretchenfrage vertagt

Bundessozialgericht verweist Verfahren über Hartz-IV-Bezug an europäischen Gerichtshof

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Mit Spannung war die Entscheidung des Bundessozialgerichts über einen Hartz-IV-Bezug für EU-Ausländer erwartet worden. Doch die Richter erklärten sich für nicht zuständig.

Sind nicht-deutsche EU-Bürger, die Arbeit suchen, in Deutschland zum Bezug von Sozialleistungen berechtigt? Schon bisher hatte sich diese eigentlich einfach klingende Frage in Deutschland juristisch nicht klären lassen: So hatte das Landessozialgericht Celle befunden, der Gesetzgeber habe EU-Bürger bewusst ausgeschlossen, um einen Sozialtourismus zu verhindern. Das Landessozialgericht in Essen war zuletzt anderer Meinung. Die Frage betrifft nach Angaben des Essener Gerichts bundesweit derzeit rund 130 000 Menschen.

Nun hat auch das Bundessozialgericht vorerst keine klare Entscheidung gefällt: Am Donnerstagnachmittag erklärte das Gericht in Kassel, man habe das Verfahren ausgesetzt und an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Die Europarichter sollen nun grundlegende Fragen vorab klären.

Es geht dabei u. a. um die rechtliche Charakteris...


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