Menschen müssen Baggern weichen
Braunkohle-Tagebau Garzweiler II ist laut Karlsruhe verfassungskonform
RWE darf seinen Braunkohletagebau Garzweiler II weiter betreiben, urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht. Es stärkte aber auch die Rechte der von künftigen Bergbauprojekten Betroffenen.
Der Energieriese RWE muss seinen seit vielen Jahren politisch und juristisch umstrittenen Braunkohletagebau Garzweiler II nicht stoppen, jedenfalls nicht aus juristischen Gründen. Das 50-Quadratkilometer-Loch im Rheinischen Revier bei Köln, für dessen Erweiterung noch 7600 Menschen umgesiedelt werden müssten, diene dem Gemeinwohl, entschied gestern der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Der 2006 begonnene Abbau der Braunkohle, die ortsnah verstromt wird, ist aus Sicht der Richter nicht »offensichtlich unvereinbar« »mit verfassungsrechtlichen Wertungen« wie den Grundrechten oder dem Staatsziel Umweltschutz. Nur auf solche verfassungsrechtlichen Anforderungen aber könne das BVG energiepolitische Grundsatzentscheidungen überprüfen. Ansonsten sei es Sache des Bundes und der Länder, die Energiepolitik zu formulieren.
Im bisherigen Verfahren seien Argumente wie die Bedeutung der Braunkohle für einen sicher...
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