Kommunen dürfen Krankenhäuser pflegen

Richter halten Krankenhaus-Subventionen für zulässig

  • Marc Herwig, Tübingen
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Aufatmen bei Hunderten staatlichen Krankenhäusern in Deutschland: Sie dürfen weiterhin Subventionen erhalten, auch wenn das der privaten Konkurrenz nicht passt. Zumindest vorerst.

Städte und Kreise dürfen ihren finanziell klammen Krankenhäusern weiter mit Zuschüssen unter die Arme greifen. Das Landgericht Tübingen hatte in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung keine Einwände gegen diese bundesweit bei Hunderten Kliniken üblichen Subventionen. Damit ist eine Musterklage der privaten Klinikbetreiber in erster Instanz gescheitert. Hätten die Richter anders entschieden, hätte das nach Einschätzung von Experten weitreichende Folgen für die Krankenhausfinanzierung in Deutschland gehabt. Es gilt aber als sicher, dass der Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung erst vom Bundesgerichtshof endgültig entschieden wird. (Az. 5 O 72/13)

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hat in dem Musterverfahren den Kreis Calw verklagt. Es geht um die weit verbreitete Praxis, dass Kommunen ihren Krankenhäusern bei Verlusten Zuschüsse aus Steuergeld...


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