Energieversorger dürfen den Strom abstellen

Säumige Zahler

Wer aus Protest gegen eine hohe Stromrechnung kein Geld überweist, sitzt vielleicht bald im Dunkeln. Wenn Zahlungen ausbleiben, dürfen Energieversorger Kunden den Strom abstellen, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 11. Dezember 2013 (Az. VIII ZR 41/13). Allerdings könnte der Rechtsstreit in eine neue Runde gehen.

Bei einem Streit um Preiserhöhungen müsse der Kunde wenigstens einen Teil der Rechnung bezahlen, hieß es in der Urteilsbegründung. Ansonsten dürften die Unternehmen den Kunden vom Netz nehmen.

Die Richter wiesen damit die Klage eines RWE-Kunden ab, dem 2009 der Strom abgeklemmt worden war. Der Schreibwarenhändler aus dem Siegerland (Nordrhein-Westfalen) hatte aus Protest gegen Preiserhöhungen 2008 seine Jahresabrechnung in Höhe von 1300 Euro für seinen Laden nicht beglichen.

Die Stromsperre sei gerechtfertigt gewesen, entschied der BGH. Denn der Kläger hätte wenigstens den vereinbarten Grundpreis in Höhe von 1005 Euro zahlen müssen. Weder der Kläger selbst noch RWE wollten das Urteil zunä...


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