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Verschwundenes Päckchen - wer haftet?

Zum Haftungsausschluss

Ein Haftungsausschluss muss wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Dies gilt auch für die Haftung der Post für verschwundene Päckchen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/920085.verschwundenes-paeckchen-wer-haftet.html

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