Auf das Baujahr kommt es an

BGH-Urteil zum Schallschutz

Eine schlecht isolierte Altbauwohnung ist ein Ärgernis. Das gilt neben Temperaturen auch für den Schallschutz. Wird hier etwas verändert, sind die entsprechenden DIN-Normen des Baujahres ausschlaggebend. Das kann sich durch einen Umbau ändern.

Schon seit 1985 wohnt der Mieter in dem Mannheimer Mietshaus. Im Zweiten Weltkrieg war es beschädigt und 1952 wieder aufgebaut worden. 2003 ließ die Vermieterin die Dachgeschosswohnung, die über den Räumen des Mieters lag, zu zwei Wohnungen umbauen. Dabei wurde in einem Raum der Estrich entfernt und erneuert. Auf einer weitaus größeren Fläche wurde der Estrich nur abgeschliffen und verspachtelt, anschließend ein neuer Bodenbelag verlegt.

Von da an beschwerte sich der Mieter über Trittschall von oben. 2007 teilte er der Vermieterin mit, die Schallisolierung zwischen seinen Räumen und den Dachwohnungen sei so schlecht, dass er künftig die Miete nur noch unter Vorbehalt zahle: Er behalte es sich vor, sie wegen des Mietman...


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