Es gibt kein verbrieftes Recht für Käufer

Welche Rechte haben Verbraucher beim Umtausch der Ware?

Vor allem nach Weihnachten ist das Problem aktuell: Wie lange darf ich gekaufte Ware umtauschen? Welche Rechte haben die Kunden? Was ist mit dem Ausnahmefall Teleshopping? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert.

Vielfach meint man, der Kunde kann jede Ware binnen zwei Wochen umtauschen kann. Zwar räumen die meisten Händler gerade beim Weihnachtsgeschäft oft längere Fristen ein, aber ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht - ausgenommen bei nachweisbaren Mängeln.

In der Praxis ist die Handhabung unterschiedlich und unterliegt oft der Kulanz des Verkäufers. Gut tut derjenige, der sich beim Kauf auf der Quittung hat bestätigen lassen, dass ein Umtausch - gegen Geld - möglich ist. Der Aufdruck »Umtausch innerhalb von zwei Wochen möglich« ist rechtsverbindlich.

Im Einzelfall bestimmt also der Händler die Regeln. Fristen und Bedingungen setzt er und muss sich dann auch daran halten. Bestätigt er, nach vier Wochen noch Waren zurückzunehmen, bindet er sich damit rechtlich. Will er beim Umtausch nur Gutscheine ausstellen, müssen die Kunden das hinnehmen, besteht kein Anspruch auf Bargeld.

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