»Die Polizei hat ihr eigenes Recht geschaffen«

Rechtsanwalt Peer Stolle hält die Einkesselung ganzer Demo-Blöcke für rechtswidrig

Peer Stolle ist Rechtsanwalt in Berlin und vertritt Betroffene polizeilicher Maßnahmen im Rahmen der Blockupy-Aktionstage in den Jahren 2012 und 2013 in Frankfurt am Main. Johanna Treblin sprach mit ihm über Polizeikessel und die Klage eines seiner Mandanten, der bei der Blockupy-Demo im Mai vergangenen Jahres gemeinsam mit rund 1000 Mitstreitern über Stunden festgehalten wurde.

nd: Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat sich für die Klage Ihres Mandanten als zuständig erklärt, der bei der Blockupy-Demonstration 2013 im Polizeikessel festgehalten wurde. Ist das ein Erfolg?
Stolle: Ja, auf jeden Fall. Alles andere wäre rechtlich nicht haltbar gewesen. Das Verwaltungsgericht ist für präventive polizeiliche Maßnahmen zuständig, also solche, die auf die Verhinderung von Gefahren oder Straftaten abzielen. Darum ging es hier und nicht, wie die Polizei argumentiert, um Strafverfolgung. Das ist natürlich Quatsch. Es ging nicht darum, Verdächtige zu identifizieren, sondern darum, zu verhindern, dass diese Demonstration überhaupt in die Innenstadt kommt. Verwaltungsgerichte haben auch mehr Erfahrungen mit Grundrechten und deren Schutz. Insofern sind wir jetzt grundsätzlich bei dem richtigen Gericht.

Bei welchen Gerichten werden diese Klagen in der Regel verhandelt?
Es kommt immer darauf an, wann man d...


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