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Muss für Auskünfte bezahlt werden?

Leserfrage zur Betriebskostenabrechnung

Gegen die letzte Betriebskostenabrechnung habe ich Widerspruch eingelegt, weil mir die Kosten zu hoch erschienen und um Erläuterung bestimmter Positionen gebeten. Mit der Antwort habe ich dann eine Rechnung über 64,26 Euro für 1,5 Arbeitsstunden Aufwand der Hausverwaltung bekommen. Erhalten habe ich 4 Kopien und 1 Seite Text (Anschreiben) sowie 0,5 Seiten Text (Rechnung). Muss ich die 64,26 Eur...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/920763.muss-fuer-auskuenfte-bezahlt-werden.html

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