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Aids kann eine Behinderung sein
Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz für HIV-Infizierte
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat mit seinem Urteil vom 19. Dezember 2013 (Az. 6 AZR 190/12) den Kündigungsschutz für Aids- und andere chronisch kranke Arbeitnehmer gestärkt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/920765.aids-kann-eine-behinderung-sein.html
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