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Bis zu 3100 Euro im Jahr für die Ersatzpflege

Wenn der pflegende Angehörige Urlaub macht

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden, können bis zu 3100 Euro im Jahr zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch nehmen. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind dessen Bestandteile.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/920771.bis-zu-euro-im-jahr-fuer-die-ersatzpflege.html

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