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Oranienplatz: Auflagen nicht vollzogen

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Flüchtlingscamp auf dem Oranienplatz bleibt zunächst unverändert so bestehen. Eine gerichtlich gesetzte Frist, die Situation mit Blick auf Belästigungen für die Anwohner zu überprüfen, ließ das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg an diesem Montag ohne Ergebnis verstreichen. Das Verwaltungsgericht hatte das Bezirksamt vor Weihnachten dazu verpflichtet, bis zum 20. Januar ein mögliches Einschreiten gegen das Flüchtlingscamp zu überprüfen.

Ein Anwohner hatte beantragt, das Camp räumen zu lassen, da seine Interessen - etwa Schutz vor Belästigungen durch Lärm sowie Brandgefahr - zu wenig berücksichtigt würden. Das Gericht lehnte die Räumung ab. Es forderte jedoch das Bezirksamt auf, die monierten Belästigungen zu prüfen und gegebenenfalls abzustellen.

Gegen die Entscheidung des Gerichts legten das Amt und der Anwohner Beschwerde ein. Zugleich verständigten sie sich darauf, dass die Auflagen des Verwaltungsgerichtes nicht vollzogen werden, bis das Oberverwaltungsgericht über die Beschwerden entschieden hat. wie eine OVG-Sprecherin sagte. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. dpa/nd

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