Verbogener Scheibenwischer

Verkehrsrecht

Wird ein Auto in einer Waschanlage beschädigt, muss der Kunde nachweisen, dass die Anlage nicht einwandfrei funktioniert hat. Besteht die Möglichkeit, dass er an dem Schaden Schuld hat, muss der Kunde beweisen können, dass der Betreiber der Anlage die Verantwortung trägt.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Radolfzell vom 21. Februar 2013 (Az. 2 C 214/11).

Ein Autofahrer fuhr mit seinem Fahrzeug durch die Waschanlage. Dabei blieb er im Auto sitzen. Nach dem Ende des Waschgangs war zwar das Auto sauber, aber auch ein Scheibenwischer verbogen. Der Mann verlangte vom Betreiber der Waschanlage die Übernahme der Reparaturkosten in Höhe von rund 580 Euro. Er habe den Scheibenwischer in der Waschanlage nicht betätigt. Dies könne seine Frau bestätigen, die mit im Auto gesessen hätte. Der Betrei...


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