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Das BDSG verbietet, Personen verdeckt zu orten
Zur Rechtslage: Wenn der Arbeitgeber ein Mobiltelefon oder ein Fahrzeug zur Verfügung stellt
Viele Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber ein Mobiltelefon oder ein Fahrzeug, das sie dienstlich für ihre Tätigkeit nutzen müssen. Doch darf der Chef heimlich die Bewegungsdaten erfassen?
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/921521.das-bdsg-verbietet-personen-verdeckt-zu-orten.html
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