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Die Jagd geht weiter

Bisher kaum Anträge auf Verbote in Mecklenburg-Vorpommern

Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen können die Jagd auf ihrem Grund verbieten. Das ist seit Dezember nach einer Änderung des Bundesjagdgesetzes möglich.

Waldbesitzer müssen Jagden auf ihren Flächen nicht dulden. Nach dem neuen Bundesjagdgesetz, das im Dezember 2013 in Kraft trat, können Grundeigentümer aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen. Noch ist es in Mecklenburg-Vorpommern zu keinem Jagdverbot gekommen, wie das Agrar- und Umweltministerium in Schwerin mitteilte. Bisher seien im Land fünf Anträge gestellt worden. Die unteren Jagdbehörden ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/922123.die-jagd-geht-weiter.html

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