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Streit um Lohnansprüche kein Grund zur Arbeitsverweigerung
Fristlose Kündigung
Wer sich beharrlich weigert, seine Arbeit auszuführen, weil er denkt, er sei nicht ausreichend vergütet, riskiert eine fristlose Kündigung. Ein Irrtum schützt ihn nicht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/922275.streit-um-lohnansprueche-kein-grund-zur-arbeitsverweigerung.html
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