Schallschutz: BER-Anwohner im Recht

Im Streit um den Schallschutz haben die Anwohner des neuen Hauptstadtflughafens BER nun auch in letzter Instanz Recht bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte ein Urteil des Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgerichts. Demnach darf Fluglärm die normale Gesprächslautstärke von 55 Dezibel in den 14 000 betroffenen Wohnungen um den Airport-Neubau in Schönfeld tagsüber nicht überschreiten. Das Leipziger Gericht machte sein...


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