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Stichtag rechtens

Betreuungsgeld

Das Sozialgericht Aachen erklärte im bundesweit ersten Urteil über das neu eingeführte Betreuungsgeld die Stichtagsregelung für rechtmäßig. Die Anknüpfung der gesetzlichen Leistung an den Tag der Geburt eines Kindes sei »sachlich gerechtfertigt«, so das Sozialgericht Aachen im Urteil vom 8. Januar 2014 (Az. S 13 EH 6/13 BG).

Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen. Eltern sollen frei entscheiden können, ob sie ihr Kind privat betreuen oder in einem öffentlich geförderten Angebot betreuen lassen wollen. Im verhandelten Fall klagte der Vater eines vor dem Stichtag 1. August 2012 geborenen Kindes, der sein Kind erzieht und das neue Betreuungsgeld be...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/922975.stichtag-rechtens.html

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