Der Plan ist oberstes Gesetz

Klage auf Schallschutz an der Anhalter Bahn nach Teltow mit wenig Aussicht auf Erfolg

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Vor dem Verwaltungsgericht klagen Anwohner auf nachträglichen Schallschutz für die Bahnstrecke in Lichterfelde. Doch die Erfolgsaussichten sind gering.

Nach der Vereinigung Berlins wurde 2006 - sechs Jahre später als geplant - die Bahnstrecke von Lichterfelde Süd nach Teltow in Betrieb genommen. Und irgendwann werden hier auch die Shuttlezüge zum BER nach Schönefeld rollen. Für die Anwohner nicht einfach die Wiederherstellung eines alten Zustandes, sondern eine Neuschöpfung. Nach dem Mauerbau 1961 fuhren die Züge »außenrum«, die existierende Strecke versank im Dornröschenschlaf. Als die Trasse wieder zum Leben erweckt wurde, gab es den Planfeststellungsbeschluss, also den gültigen Plan, der alles mit dem Wiederaufbau, dem Neubau, dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen und den Lärmbelastungen für die Anwohner regelt. Dieser Plan, so formulierte es gestern die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts, ist sozusagen in Beton gegossenes Gesetz. Nur, wenn sich beim Bau gravierende Abweichungen herausstellen, muss über Veränderungen, beispielsweise beim Schallschutz, nachgedacht werden.

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