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Keine Haftung

BGH-Urteil

Erwerber einer Eigentumswohnung haften nicht für offene Hausgeldzahlungen des Voreigentümers. Dies gilt auch bei einer Zwangsvollstreckung. Auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 209/12) verweist der Eigentümerverband Haus & Grund. Der Fall: Ein Wohnungseigentümer meldete Insolvenz an. Es bestanden Hausgeldrückstände. Im Insolvenzverfahren erwarb der Vater des insolventen Eig...

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