Richter: Die Mauer kann bleiben

Der Vermieter muss die Wand vor den Fenstern in der Calvinstraße 21 in Moabit nicht entfernen

Vor vier Jahren wurden Küchen- und Badfenster in einer Wohnung in Moabit zugemauert. Der Bundesgerichtshof sieht keinen Grund, das zu ändern.

Vielleicht sind sie mittlerweile Berlins berühmteste Fenster. Und zwar deshalb, weil sie eigentlich keine mehr sind. Und weil sie Beispiel dafür sind, wozu Vermieterschikane so führen kann. Das Küchenfenster von Helga Brandenburger in der Calvinstraße 21 in Moabit ist zugemauert, ebenso wie das Badfenster. Und das soll auch so bleiben, befand jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Die Leipziger Richter teilten der Mieterin jetzt mit, dass sie ihre Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Landesgerichts zurückweisen werden.

Bis vor vier Jahren konnte Helga Brandenburger noch auf eine Baulücke mit einer kleinen Grünanlage schauen. Als die herzkranke Frau dann eines Tages vom Arztbesuch nach Hause kam, waren die beiden Fenster zugemauert. Und ein freundlicher Herr von der Terrial Stadtentwicklung GmbH aus Baden-Württemberg teilte ihr mit: »Sehen Sie, so schnell geht das.« Die Terrial ist Eigentümerin der Calvinstraße 21,...


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