Kosten nicht absetzbar
Erststudium
Die Ausgaben für ein Erststudium können Studenten nicht als Werbungskosten von der Steuer abziehen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az. VIII R 22/12).
Im Streitfall wollte ein Student die Ausgaben für sein Erststudium von 2004 und 2005 als vorweggenommene Betriebsausgaben in Höhe von 9300 Euro von der Steuer absetzen. Normalerweise können zwar Ausbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden, nicht jedoch Ausgaben für ein Erststudium oder eine erste Berufsausbildung. Diese Kosten können nur als Sonderausgaben abgesetzt werd...
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