Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Keine Rückforderung

Zahlt der Mieter die volle Miete trotz Mängelanzeige vorbehaltlos weiter, kann er später die überzahlte Miete nicht mehr zurückfordern.

In diesem Fall ist die Kenntnis des Mieters von seinem Minderungsrecht anzunehmen, eine Rückforderung der Mieten nach § 814 BGB auszuschließen. Das Kammergericht Berlin (Az. 8 U 286/11) verweist darauf, dass § 814 BGB zwar eine Kenntnis des Mieters vom Nichtbestehen der Mietforderung erfordere und dass Zweifel daran, dass diese Voraussetzung vorliege, zu Lasten des Vermieters, gingen. Das...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/923722.keine-rueckforderung.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.