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Schlüssiges Verhalten

Mietaufhebungsvertrag

Auch durch schlüssiges Verhalten kann ein Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen werden (Landgericht Berlin am 27. Juni 2013, Az. 67 S 600/12).

Die Vermieterin verlangte Miete für den Monat März 2012. Das Landgericht gab dem nicht statt, denn das Mietverhältnis sei beendet. Die Parteien hätten hier eine Mietaufhebungsvereinbarung geschlossen, die - wie jeder Vertrag - nicht der Abgabe ausdrücklicher Willenserklärungen bedürfe, sondern auch konkludent geschlossen werden könne. Vorliegend hatte sich die Vermieterin nicht auf eine E...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/923723.schluessiges-verhalten.html

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