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Arbeitnehmer hat sich beim Wutanfall selbst verletzt
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitnehmer, die sich in einem Wutanfall selbst verletzen, können im Krankheitsfall Lohnfortzahlung verlangen. Nur nicht, wenn die Selbstverletzung auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen ist.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/923725.arbeitnehmer-hat-sich-beim-wutanfall-selbst-verletzt.html
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