Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Arbeitnehmer hat sich beim Wutanfall selbst verletzt

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Arbeitnehmer, die sich in einem Wutanfall selbst verletzen, können im Krankheitsfall Lohnfortzahlung verlangen. Nur nicht, wenn die Selbstverletzung auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/923725.arbeitnehmer-hat-sich-beim-wutanfall-selbst-verletzt.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.