Bundesanwalt fühlt sich nicht zuständig
Anzeige zum Tod von Oury Jalloh wieder in Sachsen-Anhalt gelandet
Berlin. Die erneute Strafanzeige zum Tod des Afrikaners Oury Jalloh in einer Haftzelle 2005 ist von der Bundesjustiz nach Sachsen-Anhalt verwiesen worden. Wie der Generalbundesanwalt informiert habe, falle die Anzeige nicht in seinen Zuständigkeitsbereich, teilte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Montag in Berlin mit. Die Beweisführung des Landgerichts Magdeburg habe in der Frage, ...
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