Vermieter Zutritt verweigert

Mietrecht

Ein Vermieter darf dem Mieter nicht einfach kündigen, wenn der ihm den Zutritt zur Wohnung verweigert.

Nach Angaben des DMB-Mietervereins Dresden und Umgebung kündigte ein Vermieter seinem Mieter, weil der ihm an einem angekündigten Besichtigungstermin nicht die Tür öffnete.

Das Landgericht Berlin (Az. 67 S 502/10) entschied: Eine Kündigung wegen Zutrittsverweigerung greife nur dann, wenn der Mieter einen Besichtigungstermin verpasse, er deswegen abgemahnt werde und im Anschluss daran einen weiteren Termin versäume. Diese Vorrausetzungen waren in dies...


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