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Wenn sich Stellenbewerber diskriminiert fühlen
Bundesarbeitsgericht entlastet Personalvermittler
Stellenbewerber können eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung nur bei dem Arbeitgeber selbst und nicht bei einem zwischengeschalteten Personalvermittler geltend machen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/924447.wenn-sich-stellenbewerber-diskriminiert-fuehlen.html
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