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Wenn sich Stellenbewerber diskriminiert fühlen

Bundesarbeitsgericht entlastet Personalvermittler

Stellenbewerber können eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung nur bei dem Arbeitgeber selbst und nicht bei einem zwischengeschalteten Personalvermittler geltend machen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/924447.wenn-sich-stellenbewerber-diskriminiert-fuehlen.html

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