Kein vorsorglicher Antrag erforderlich

Leserfragen zur Mütterrente ab 1. Juli 2014

Ich habe vor 1992 ein Kind geboren und gehörte demnach zu dem Kreis der Frauen, die in den Genuss der beschlossenen Mütterrente ab Juli 2014 kommen. Was aber muss ich tun? Muss ich selbst einen Antrag auf diese Mütterrente bei der Rentenversicherung stellen oder erfolgt die Neuberechnung meiner Rente sozusagen automatisch?
Elke W. Berlin

So wie diese Leserzuschrift sind uns in den letzten Wochen zahlreiche weitere zur Mütterrente eingegangen. Auch bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland haben sich die Anträge auf eine erweiterte rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten (»Mütterrente«) gehäuft.

Wie aber ist die konkrete Verfahrens- und Vorgehensweise für die Betroffenen?

Antwort gibt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland: Um die sogenannte Mütterrente zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Obwohl es noch keine gesetzliche Regelung gibt, ge...


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