Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Ex-RAF-Mitglied Becker muss vorerst nicht in Haft

Stuttgart. Das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker muss vorerst nicht in Haft. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart entschied, den noch nicht verbüßten Rest ihrer Freiheitsstrafe für vier Jahre zur Bewährung auszusetzen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Becker war im Sommer 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu vier Jahren Haft verurteilt worden...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/924635.ex-raf-mitglied-becker-muss-vorerst-nicht-in-haft.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.