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Freie Arztwahl gilt auch in Pflegeheimen

Berlin. Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung behalten ihr Recht auf freie Arztwahl. Sie sind nicht verpflichtet, einen vom Heim organisierten ärztlichen Dienst in Anspruch zu nehmen, erklärt die Rechtsanwältin Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung der Heimbewohner (BIVA) im Apothekenmagazin »Senioren Ratgeber«. In der Praxis sei das Prinzip aber häufig nicht einzulösen, denn v...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/924671.freie-arztwahl-gilt-auch-in-pflegeheimen.html

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